Historische Gedenkstube im Suso-Haus (um 1900 / renoviert 2013)
Das Suso-Haus Überlingen in der Suso-Gasse 10 erhielt seine Widmung als Gedenkstätte Heinrich Seuses Anfang des letzten Jahrhunderts. Erbaut in seinen ältesten Teilen um das Geburtsjahr Heinrich Seuses gilt es nach einer so genannten Lokaltradition als das Geburtshaus des Mystikers. Es kann als gesichert gelten, dass die Mutter Heinrich Seuses als eine geborene von Süs mit ihrer Familie in Überlingen lebte.
Neu gestalteter Bibliotheksraum im Suso-Haus (2013 von Birgit Stoll)
Als in der Zeit der Romantik das Interesse an Leben und Kultur des Mittelalters erstarkte, begann man auch das Interesse an Heinrich Seuse als einen in deutscher Sprache schreibenden geistlichen Autor und Herzensmystiker neu zu entdecken und sein Andenken in stärkerem Maße zu pflegen.
Ein Bürger stiftete schließlich zum Gedenken des Mystikers und Dichters ein Haus in unmittelbarer Nähe der Stadtmauer mit der Auflage, zwei öffentlich zugängliche Gedenkräume einzurichten.
Im Archiv der Stadt Überlingen befinden sich die ersten Hausbücher und geben darüber Auskunft, wer in den ersten Jahren der Gedenkstätte das Haus aufsuchte; so finden sich Einträge von geistigen Persönlichkeiten wie Martin Buber, Fritz Mauthner oder später Martin Heidegger.
Ab dem Jahr 1997 stand das Haus jedoch leer und verwaist. 2006 kam das Suso-Haus auf die Tagesordnung des Gemeinderates der Stadt Überlingen. Ein Vorstoß von Seiten der Stadtverwaltung, das Haus zu verkaufen, löste Proteste aus, in deren Gefolge man nach einer Lösung suchte, wie das Haus als Gedenkort für Heinrich Seuse und als ein Kleinod mittelalterlicher Architektur erhalten werden kann.
Diese Suche führte zum Zusammenschluss zweier Initiativen und schließlich zu einem überzeugenden Konzept, welches einstimmig vom Gemeinderat sowie von großen Teilen der Bevölkerung getragen wird: Es kam zur Gründung des „Vereins des Gedenkens an den Mystiker und Dichter vom Bodensee Heinrich Seuse e.V." am 1. Juni 2007 und zur Übertragung des Suso-Hauses an den Verein im Rahmen eines Erbpachtvertrages.